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Verkehrsrecht

 

UNFALLREGULIERUNG AUS EINER HAND!

ICH KOOPERIERE MIT KFZ-GUTACHTERN UND AUTOHÄUSERN/REPARATURWERKSTÄTTEN.

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Keine Angst vorm Gang zum Anwalt!

 

Jeder kann in einen Unfall verwickelt werden. Die sich hieraus ergebenden verkehrsrechtlichen Probleme betreffen jeden Fahrzeugführer. In der heutigen Versicherungslandschaft müssen Sie bei

der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit harter Gegenwehr rechnen. Entsprechend benötigen Sie einen erfahrenen Beistand, den Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihnen als Geschädigter/Geschädigtem ist der volle Umfang der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall meist nicht bekannt und der unfallgegnerische Versicherer anerkennt diese oftmals nicht oder nicht in vollem Umfang.

 

Zu allen Fragen und Themenkomplexen der Schadensregulierung gebe ich Ihnen

als Fachanwalt für Verkehrsrecht

die nötigen Antworten. Ich verfüge inzwischen über mehr als ein Vierteljahrhundert Berufserfahrung im Verkehrsrecht. Rufen Sie mich an!

 

Ich setze mich für Sie ein und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer unfallbedingten Schäden. In Zusammenarbeit mit Gutachter und Werkstatt/Autohaus meistern wir jede Situation.

 

FRÜHZEITIG ZUM ANWALT – GLEICH NACHDEM ES „GEKNALLT HAT“

 

IHRE ANWALTSKOSTEN TRÄGT DER UNFALLGEGNERISCHE VERSICHERER

 

 

Familienrecht
 

Das Familienrecht regelt Ehe, Trennung und Scheidungsowie die damit zwangsläufig zusammenhängenden Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Hausrat, Familienheim etc.), Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.

 

Angesichts einer gleichbleibend hohen Scheidungsquote besteht viel Regelungsbedarf. Durch einen Ehevertrag können Sie für den Fall der Trennung und Scheidung einverständliche Regelungen treffen. Bei einer Trennung strebe ich nach Möglichkeit einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung werden jahrelange Prozesse vermieden, die kostenintensiv und psychisch belastend sind.

 

Sie dürfen kompetente und zuverlässige Beratung sowie Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten rund um Eheschließung, Trennung und Ehescheidung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht von mir erwarten.

 

ERBRECHT

 

ERBRECHTLICHE GESTALTUNG ZU LEBZEITEN:

 

• Testaments- und Vertragsgestaltung

• Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen, Übergabeverträge

• Vermögensschutz

• Optimierte Versorgungs- und Vermögensübergangsgestaltung für nichteheliche Partner oder Ehegatten mit nur Kindern eines Partners

• Gestaltungen beim Pflichtteilsrecht

• Unternehmensnachfolge

• Familiengesellschaft, Familienpool

• Stiftungsrecht

 

NACH EINTRITT DES ERBFALLS:

 

• Beratung zu Erbfolge, Testamentsauslegung, Enterbung und Pflichtteil

• Annahme, Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft

• Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen

• Auseinandersetzung mit Erben, Miterben einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigten und Testamentsvollstreckern

 

Bei der Beantwortung der sich hieraus ergebenden Fragen unterstütze ich Sie gerne. Zum einen verfüge ich über mehr als ein Vierteljahrhundert an anwaltlicher Praxiserfahrung, zum anderen über entsprechende erbrechtliche Expertise aufgrund erfolgreicher Ausbildung zum Vermögensnachfolgeplaner/Estate Planner (EBS) im Jahr 2010. Unter Vermögensnachfolgeplanung versteht man die umfassende, ganzheitliche Begleitung des Vermögensinhabers bei der Gestaltung der eigenen Vermögensnachfolge im privaten und im Unternehmensbereich. Sie befasst sich also mit der Analyse und der Strukturierung des Vermögens, wobei die Ziele und Wünsche des Erblassers an erster Stelle stehen.