Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

nach Eintritt des Erbfalls

Im Falle des Todes eines Ehepartners, Lebenspartners oder Verwandten Angehörigen sind viele Fragen zu klären:

  • Wer ist Erbe geworden?
  • Gibt es ein Testament?
  • Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen?
  • Was befindet sich alles im Nachlass? Kann ich Auskunft hierrüber verlangen und von wem?
  • Wie kann die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden?
  • Wie bekomme ich meinen Pflichtteil?

 

Wie erfahre ich, wie groß mein (Erb-) Anteil ist?

Sie sind Miterbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter geworden, haben aber keinen unmittelbaren Zugang zu den Nachlassunterlagen.

 

Dann stehen Ihnen zahlreiche Auskunftsansprüche zur Seite, die es gegenüber dem oder den Auskunftsverpflichteten geltend zu machen gilt. Hierbei sollte man keine Zeit verlieren, damit nicht zwischenzeitlich Unterlagen „verschwinden“. Welche Ansprüche sie haben und gegenüber wem diese geltend zu machen sind, klären wir im gemeinsamen Gespräch.

 

Enterbt?

Erst einmal ist man erschrocken, nur den Pflichtteil zu erhalten – und dann stellt sich die Frage, ob man ihn von alleine bekommt oder einfordern muss?

 

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und muss eingefordert werden. Berechtigt sind Kinder und Ehepartner; wenn diese nicht (mehr) vorhanden sind, auch die Enkel oder sogar die Eltern – auch und gerade, wenn andere als Erben eingesetzt wurden. Dazu kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch für alle, die durch Schenkungen des Erblassers an andere schon zu dessen Lebzeiten benachteiligt wurden.

 

Ob Sie als Berechtigter oder Verpflichteter betroffen sind, ich unterstütze Sie bei Ihrem Anliegen, außergerichtlich, aber auch in Gerichtsverfahren.