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Scheidung

 

“Ihre Scheidung gehört in gute Hände“

 

 

Wenn die Ehe gescheitert ist, wird die Scheidung unumgänglich. Dann bedarf es immer der Hilfe eines Rechtsanwaltes. Denn vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Sie sich nicht ohne einen Anwalt scheiden lassen können. Der Scheidungsantrag muss in ganz Deutschland immer durch einen Scheidungsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Eine Scheidung ganz ohne Anwalt kann daher nicht durchgeführt werden. Grundsätzlich muss jeder der zu scheidenden Ehegatten einen Anwalt beauftragen.

 

 

“Einvernehmliche Scheidung spart Geld“

 

 

Sind Sie sich jedoch im Vorfeld mit ihrem Noch-Ehepartner weitestgehend einig, können Kosten durch die sogenannte einvernehmliche Scheidung gespart werden – nur einer der Ehegatten muss ein Anwalt beauftragen. Das halbiert die Kosten und Sie können sich diese intern teilen. Ob bei Ihnen eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, bespreche ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

 

 “Günstiger als bei mir werden sie nicht geschieden”

 

 

Sie behalten das „Heft des Handelns in der Hand“! Versprochen! Ich weiß, dass gerade im Familienrecht die Mandanten emotional belastet sind. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und der notwendigen Fachkompetenz nehme ich mir genügend Zeit für sie. So können wir für Sie die beste Lösung finden.