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Zu allen Fragen und Themenkomplexen der Schadensregulierung

Als Unfallbeteiligter stehen Sie nämlich vor Fragen wie:
  • Was muss ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall beachten? Welche Schäden bekomme ich ersetzt?
  • Ich bin der Meinung, dass ich den Unfall nicht verursacht habe, soll ich trotzdem zum Anwalt gehen?
  • Ich habe keinen Rechtsschutzversicherungsvertag: Soll ich trotzdem zum Anwalt gehen?
  • Ich habe den Unfall eindeutig alleine verursacht. Soll ich trotzdem zum Anwalt gehen?
  • Mein unfallbeschädigtes Fahrzeug soll begutachtet werden: Wer erteilt den Auftrag, der gegnerische Versicherer oder ich selbst?
  • Mein Fahrzeug ist finanziert/geleast: Muss ich mich selber um die Unfallregulierung kümmern?
  • Bei Personenschaden: Soll ich bei der Polizei Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallgegner stellen?

 

Daran sieht man, dass die Unfallabwicklung für den Betroffenen selbst vielfach mühselig und zeitaufwändig sein kann. Insbesondere die Korrespondenz mit den Versicherern, der Polizei und der Werkstatt führt oftmals zu erheblichen Problemen. Warum also hiermit selbst belasten? Lassen Sie diese Arbeit lieber von Anfang an den Anwalt machen und nutzen Sie die hierdurch eingesparte Zeit für wertvollere Dinge.

 

Im Rahmen der außergerichtlichen Abwicklung können durch die frühzeitige Einschaltung des Anwalts entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden.

 

Vorteile für den Unfallgeschädigten:

Im Schadensfall sorge ich dafür, dass Sie Ihr Recht und Geld schnell und unkompliziert bekommen. Ich übernehme die gesamte Abwicklung des Schadens mit dem Versicherer des Unfallgegners, die Erstellung des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Auslagenpauschale – ohne Aufwand Ihrerseits!

 

Vorteile für Autohäuse / Reparaturbetriebe:

Die Schadensabwicklung durch einen Anwalt bedeutet für das betreuende und reparierende Autohaus eine erhebliche Entlastung der meist mit der Unfallabwicklung betrauten Servicemeister und Bürokräfte. Hier ist eine frühzeitige und enge Kooperation sinnvoll, da die anfallende Korrespondenz nach der Unfallaufnahme vollständig über mich geführt werden kann. In der Regel beschleunigt sich dadurch die Auszahlung der Schadensbeträge. Zu beachten ist, dass ich bei Vertretung des Geschädigten in der Lage bin, die häufig vom Versicherer gekürzten Schadenspositionen für das Autohaus kostenlos einzufordern bzw. einzuklagen. Zudem ist die durch das Autohaus vermittelte kompetente Schadensabwicklung durch mich zum Nutzen Ihres Kunden ein entscheidendes Plus in der Kundenzufriedenheit.